StPO-Reform: Weiterer Handlungsbedarf notwendig

Berlin (DAV). Die Ergebnisse der Expertenkommission zur „effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des straf- und jugendgerichtlichen Verfahrens“ sind vorgestellt worden. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV), der in der Kommission vertreten war, bietet sich aber ein durchwachsenes Bild.

Erfreulich sind einige Vorschläge zur Reform des Ermittlungsverfahrens. Die audiovisuelle Dokumentation von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen soll jedenfalls bei gravierenden Vorwürfen zur Regel werden. Damit wird einer seit Jahren von der Anwaltschaft erhobenen Forderung entsprochen, deren Umsetzung Fehlurteile vermeiden helfen wird.

Auch sind erweiterte Anwesenheits- und Fragerechte der Verteidigung vorgesehen. Der Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei (sog. „V-Männer“) und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung sollen gesetzlich geregelt und damit an strenge Voraussetzungen gebunden werden. Tatprovokation durch staatliche Ermittler wollen die Expertinnen und Experten ganz verbieten lassen.

Der DAV bedauert, dass sich die Mehrheit der Kommission nicht für eine audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung aussprechen wollte, hier blieb es bei einer „Prüfempfehlung“ an das Ministerium. Punktuell soll ein transparenter und kommunikativer Verhandlungsstil in diesem Verfahrensstadium gefördert werden.

In anderen Bereichen, etwa beim Revisionsverfahren oder im Wiederaufnahmeverfahren, bleiben die Empfehlungen weit hinter dem zurück, was aus Sicht der Anwaltschaft erforderlich wäre.

„Es ist nun Aufgabe der kommenden rechtspolitischen Debatte, hieraus eine Reform des Strafverfahrens zu formen, die verbesserte Gewährleistungen für gerechte Entscheidungen schafft und dadurch den Strafprozess rechtsstaatlich effektiver gestaltet. Das wird es notwendig machen, an einigen Punkten über die Empfehlungen der Kommission hinauszugehen“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV und Mitglied der Expertenkommission.

Pressemitteilung des Deutschen AnwaltVereins vom 14.10.2015, Kanzlei Dr. Engesser, Frankfurt