Neues Asylrecht darf keine rechtsfreien Räume schaffen

Berlin (DAV/PRO ASYL). In Umsetzung des Beschlusses der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 5. November 2015 befindet sich derzeit ein Gesetzentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren im Abstimmungsprozess innerhalb der Großen Koalition.
Die geplanten Schnellverfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen stoßen beim Deutschen Anwaltverein (DAV) und PRO ASYL auf grundsätzliche Bedenken. Beide Organisationen warnen ausdrücklich davor, die Rechtswegegarantie des Grundgesetzes aushebeln zu wollen. Anstatt der ursprünglich geforderten Transitzonen sollen nun Asylverfahren in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ eingeführt werden, bei denen extrem kurze Fristen gelten und Schutz vor Abschiebung während des Klageverfahrens nur noch bei erfolgreichen Eilverfahren gewährt wird. Die Neuerungen betreffen letztlich alle Flüchtlinge, auch diejenigen, die aus guten Gründen geflohen sind und deshalb eine hohe Anerkennungsquote genießen. Beide Organisationen kritisieren auch die vorgesehenen Regelungen zur „Gesundheitsfiktion“ und hinsichtlich des Verwehrens der Familienzusammenführung. Die Wiedereinführung von Einzelfallprüfungen würde auch zu längeren Verfahren führen. Weiterlesen