Kündigung erhalten? So sichern Sie Ihre Rechte und Ihre Abfindung.

Eine Kündigung ist ein tiefer Einschnitt. Doch sie ist oft nicht das Ende, sondern der Beginn einer Verhandlung. Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Personalleitung und im Arbeitsrecht wissen wir genau, wie Arbeitgeber denken – und wie wir das Beste für Sie herausholen.

 Die 3-Wochen-Frist 

Achtung: Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung haben Sie in Deutschland nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung wirksam – unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Entgegen der weitläufigen Meinung gibt es in Deutschland meist keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch enden über 80 % der Kündigungsschutzprozesse mit einer Abfindungszahlung. Warum? Weil wir die Schwachstellen der Kündigung aufdecken und das Prozessrisiko für den Arbeitgeber so hoch definieren, dass eine Einigung die wirtschaftlichste Lösung ist.

Wir kennen die Gegenseite

Durch unsere Tätigkeit in der Personalleitung verstehen wir die internen Abläufe und Verhandlungsspielräume in Unternehmen. Wir wissen, wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist und wann man hart verhandeln muss. Wir prüfen für Sie:

  • Ist die Kündigung formal korrekt (Unterschrift, Vollmacht)?
  • Ist der Kündigungsgrund (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) haltbar?
  • Wie hoch ist Ihre optimale Abfindungsstrategie unter Berücksichtigung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld?“

Was wir jetzt von Ihnen brauchen:

  • Kündigungsschreiben

  • Arbeitsvertrag inkl. Zusätze und Ergänzungen

  • 3 letzten Lohnabrechnungen

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