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In einer gemeinsamen Arbeitssitzung von BMAS, dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Minijob-Zentrale in Berlin wurden heute die Ergebnisse einer IAB-Studie zum Wissen über grundlegende Arbeitnehmerrechte von geringfügig Beschäftigten („Minijobber“) und zu ihrer Durchsetzung diskutiert. Zugleich wurde vereinbart, dass die von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betriebene Minijob-Zentrale vorhandene Informations- und Kommunikationsangebote weiter verstärken und verbreitern wird. Damit wird auch dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag entsprochen, dafür zu sorgen, dass geringfügig Beschäftigte besser über ihre Rechte informiert werden. Weiterlesen

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