Rechtsanwalt Dr. Michael Engesser

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(c) studioline GmbH & Co. KG, Frankfurt, 2015

 

 

Jede Person hat das Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben. (Art. 15 Abs. 1 EU-GRC)

 

 

 

 

Rechtsanwalt Dr. Michael Engesser begann sein Jurastudium an der Ruprecht-Karls Universität in Heidelberg. Nach der Hälfte des Studiums wechselte er an die Ludwig-Maximilians Universität nach München.

Dort absolvierte er 2006 das erste juristische Staatsexamen. Das darauffolgende Rechtsreferendariat leistet er im Bezirk des Oberlandesgerichts München ab. Zu seinen Stationen gehörten unter anderem eine  Rechtsanwaltskanzlei in Wolfratshausen und eine namhafte Rechtsanwaltskanzlei in München. Im Oktober 2008 schloss er das Referendariat mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab. Seine Erfahrungen in arbeitsrechtlichen Verfahren sammelte er in einer deutschlandweit vertretenen Arbeitsrechtskanzlei. Dort bearbeitet er überwiegend Fälle auf Arbeitnehmerseite. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Dr. Engesser als Teamleiter der DGB Rechtsschutz GmbH für die Büros mit 14 Mitarbeitern in München und Rosenheim zuständig. 2011 wechselte er in die Regionalleitung Bayern und verantwortete den Rechtsschutz in dieser Region. Rechtsanwalt Dr. Engesser war zudem Geschäftsführer der EurAA Rechtsanwaltsges. mbH für die Niederlassung München. Bis Februar 2016 war er verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift „Arbeit und Recht“. Von März 2016 bis Dezember 2022 war Dr. Michael Engesser Personalleiter und Syndikusrechtsanwalt bei der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

Seit Januar 2023 ist er Personalleiter uns Syndikusrechtsanwalt der Privatbrauerei Eichbaum GmbH & Co KG. Dort ist er als Prokurist auch Mitglied der Geschäftsleitung.

Die Schwerpunkte der Kanzlei Dr. Engesser liegen im Arbeitsrecht, Strafrecht, Sportrecht und im allgemeinen Zivilrecht.

Veröffentlichungen

Flüchtlinge und die Arbeitswelt, AuR 2015, 383
Das MiLoG und die notwendige Dokumentation für Minijobs, AuR 2015, 39
Nicht vorübergehende Leiharbeit sanktionslos?, AuR 2014, 1
AuR und AiB beide unentbehrlich für den Betriebsrat, AuR 2014, 169
Freie Wahl des Rechtsbeistandes trotz Versicherung, Anmerkung zu EuGH, 07.11.2013, C-442/12,  AuR 2014, 114
UML und Sprache – Wirklichkeit und Technik in: Schweighofer / Handstanger / Hofmann / Kummer / Primosch / Schefbeck /Wihalm, Zeichen und Zauber des Rechts – Festschrift für Friedrich Lachmayer, S. 977.
Bournout in: Buschmann / Fraunhoffer / Schierle / Vorbau, Unsichere Arbeits- und Lebensbedingungen in Deutschland und Europa, S. 207
Anwendung des § 167 ZPO auf vertragliche Ausschlussfristen?, Anmerkung zu LArbG Düsseldorf 10. Kammer, Urteil vom 12.09.2014, 10 Sa 1329/13, jurisPR-ArbR 50/2014 Anm.
Abmahnungserfordernis bei außerordentlicher und ordentlicher verhaltensbedingter Kündigung, Anmerkung zu ArbG Magdeburg 3. Kammer, Urteil vom 15.07.2013, 3 Ca 713/13 HBS, jurisPR-ArbR 40/2013 Anm. 5
Prozesskostenhilfe und Gewerkschaftsmitgliedschaft, LArbG Hamm 5. Kammer, Beschluss vom 23.04.2013, 5 Ta 525/12, jurisPR-ArbR 32/2013 Anm. 6
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten, BAG 3. Senat, Beschluss vom 20.08.2013, 3 AZR 302/13, jurisPR-ArbR 48/2013 Anm. 4
Erstmalige Forderung auf Abänderung eines Zeugnisses zwei Jahre und acht Monate nach dessen Erteilung, LArbG Frankfurt 18. Kammer, Urteil vom 16.01.2013, 18 Sa 602/12, jurisPR-ArbR 26/2013 Anm. 2
Annahme eines gerichtlichen Vergleichs, LArbG Berlin-Brandenburg 6. Kammer, Urteil vom 10.05.2013, 6 Sa 19/13,  jurisPR-ArbR 33/2013 Anm. 5
Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat, LArbG Düsseldorf 12. Kammer, Beschluss vom 09.01.2013, 12 TaBV 93/12, jurisPR-ArbR 24/2013 Anm. 5
Keine Unterschrift unter Klageschrift mittels Paraphe, LArbG Stuttgart 4. Kammer, Urteil vom 20.02.2013, 4 Sa 93/12, jurisPR-ArbR 27/2013 Anm. 5
Gekaperter PC begründet keine Wiedereinsetzung, LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2023, 5 Sa 143/23, jurisPR-ArbR 38/2023 Anm. 7
Der Plan, der oft nicht hilft. ZEIT Online 21.7.2009.