Änderungen im Asylrecht: Kein Beschleunigungsgesetz, sondern ein Asylbehinderungsgesetz

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt das vom Bundestag beschlossene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes ab. Durch das Gesetzespaket werden Flüchtlinge letztlich abgeschreckt, in Deutschland Asyl zu suchen. Besonders bedenklich erscheinen das Arbeitsverbot für geduldete Ausländer, die Änderungen der Leistungen für Asylbewerber und Geduldete sowie das Verbot der Ankündigung einer Abschiebung. In der vom DAV kritisierten Eile des Gesetzgebungsverfahrens bleibt auch die notwendige Überprüfung der Situation in den neuen sogenannten sicheren Herkunftsstaaten aus. Bei der Bewertung der Situation in diesen Ländern werden bspw. geschlechtsspezifische Verfolgung oder die Kumulierung von diskriminierenden Maßnahmen gegenüber ethnischen oder sexuellen Minderheiten nicht berücksichtigt. Weiterlesen