BSG: Beitragsnachforderung bei Zeitarbeitsunternehmen wegen Tarifunfähigkeit der Gewerkschafts-Spitzenorganisation „CGZP“ zulässig

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat heute auf die Revision einer erlaubte Arbeitnehmerüberlassung betreibenden GmbH entschieden, dass über deren Klage gegen die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen in Höhe von über 75 000 Euro in der Tatsacheninstanz erneut verhandelt werden muss. Die Nachforderung von Beiträgen auch für Zeiten vor dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) über die Tarifunfähigkeit der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen“ (CGZP) ist zwar bundesrechtlich grundsätzlich zulässig, jedenfalls die genaue Höhe der Forderung muss jedoch weiter geprüft werden. Weiterlesen

Vorsätzliche Umgehung des Lohngesetzes – CGZP

Absprachen mit der Politik begründen keinen Vertrauensschutz – Zeitarbeitsfirma muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

Eine Zeitarbeitsfirma muss 25.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, weil sie ihre Mitarbeiter mehrere Jahre lang vorsätzlich nach einem unwirksamen Tarifvertrag bezahlt hat, statt den höheren gesetzlichen Mindestlohn zu gewähren. Auf Zusagen aus der Politik, eine Beitragsnachforderung zu verhindern, durfte die Firma nicht vertrauen. Mit dieser Begründung wies das Sozialgericht Berlin nach umfangreicher Beweisaufnahme die Klage einer Zeitarbeitsfirma gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund ab. Das Urteil ist in diesen Tagen rechtskräftig geworden. Das Bundessozialgericht entscheidet am 16. Dezember 2015 einen Fall zur gleichen Problematik (www.bundessozialgericht.de – Termintipp Nr. 19/15). Weiterlesen

EU-Bürgerin hat Anspruch auf BAföG-Leistungen

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat der Klage einer bulgarischen Staatsangehörigen auf Ausbildungsförderungsleistungen mit Urteil vom 10.12.2015 stattgegeben. Die Klägerin habe teils aufgrund europarechtlicher Vorschriften, teils aus dem aktuellen nationalen Recht, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), einen Anspruch darauf. Weiterlesen

Amtsgericht München: Filmen erlaubt

Die Videoüberwachung des privaten Grundstückseingangs und eines schmalen Gehwegstreifens unmittelbar davor verletzt in der Regel nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Passanten.

Die Klägerin aus München ist Eigentümerin eines Hauses in München-Pasing. Ihr Nachbar brachte im Februar 2013 am Dachgauben-Fenster seines Hauses eine Videokamera an. Grund dafür war, dass an seinem Haus mutwillig eine Fensterscheibe beschädigt worden war und die Täter nicht ermittelt werden konnten. Außerdem befindet sich im Garten eine hochwertige Garten-Modelleisenbahn im Wert von circa 8000 Euro. Von der Kamera werden der Eingangsbereich des Grundstücks des Nachbarn und ein schmaler Streifen des Gehwegs vor dem Grundstück erfasst. Das Anbringen der Kamera hat der Nachbar abgesprochen mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht und der zuständigen Polizeiinspektion. Weiterlesen

BGH: „HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“ von Teekanne ist zu ende

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat abschließend in einem Rechtstreit über die Irreführung von Verbrauchern durch die Produktaufmachung eines Früchtetees entschieden.

Die Beklagte, ein namhaftes deutsches Teehandelsunternehmen, vertreibt unter der Bezeichnung „FELIX HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“ einen Früchtetee, auf dessen Verpackung sich Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise „nur natürliche Zutaten“ und „FRÜCHTETEE MIT NATÜRLICHEN AROMEN“ befinden. Tatsächlich enthält dieser Tee keine Bestandteile oder Aromen von Vanille oder Himbeere. Weiterlesen

Neues Asylrecht darf keine rechtsfreien Räume schaffen

Berlin (DAV/PRO ASYL). In Umsetzung des Beschlusses der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 5. November 2015 befindet sich derzeit ein Gesetzentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren im Abstimmungsprozess innerhalb der Großen Koalition.
Die geplanten Schnellverfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen stoßen beim Deutschen Anwaltverein (DAV) und PRO ASYL auf grundsätzliche Bedenken. Beide Organisationen warnen ausdrücklich davor, die Rechtswegegarantie des Grundgesetzes aushebeln zu wollen. Anstatt der ursprünglich geforderten Transitzonen sollen nun Asylverfahren in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ eingeführt werden, bei denen extrem kurze Fristen gelten und Schutz vor Abschiebung während des Klageverfahrens nur noch bei erfolgreichen Eilverfahren gewährt wird. Die Neuerungen betreffen letztlich alle Flüchtlinge, auch diejenigen, die aus guten Gründen geflohen sind und deshalb eine hohe Anerkennungsquote genießen. Beide Organisationen kritisieren auch die vorgesehenen Regelungen zur „Gesundheitsfiktion“ und hinsichtlich des Verwehrens der Familienzusammenführung. Die Wiedereinführung von Einzelfallprüfungen würde auch zu längeren Verfahren führen. Weiterlesen